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   KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11, 1 AR 55/11   

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https://dejure.org/2011,9491
KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11, 1 AR 55/11 (https://dejure.org/2011,9491)
KG, Entscheidung vom 19.10.2011 - 2 Ws 150/11, 1 AR 55/11 (https://dejure.org/2011,9491)
KG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 2 Ws 150/11, 1 AR 55/11 (https://dejure.org/2011,9491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 66 StGB, § 67d Abs 3 StGB, Art 5 Abs 1 S 2 MRK
    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in Altfällen über zehn Jahre hinaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergangsweise Anwendung einer verfassungswidrigen Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11
    Hierzu hat jedoch das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 - (NJW 2011, 1931) klargestellt, dass die innerstaatlich im Rang eines einfachen Bundesgesetzes stehenden Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zwar als Auslegungshilfe bei der Auslegung der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes heranzuziehen sind, wobei den Garantien der Menschenrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland auch möglichst umfassend Geltung zu verschaffen ist, sich indes Grenzen derart völkerrechtsfreundlicher Auslegung aus dem Grundgesetz selbst ergeben.

    aa) Eine Gefährlichkeitsprognose solchen Gewichts konnte freilich nicht auf die Anlasstat selbst gestützt werden, da diese einen bloßen Anknüpfungspunkt für das Merkmal der Gefährlichkeit darstellen kann (vgl. nochmals den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, a.a.O., Absatz 101 der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11
    Soweit der Sachverständige aus seinen Erkenntnissen den rechtlichen Schluss gezogen hat, die bei dem Verurteilten diagnostizierten Störungen erfüllten nicht die Voraussetzungen des § 1 ThUG, weil der Beschwerdeführer daran nicht "leide", folgt der Senat ihm nicht, weil diese Folgerung gegen die bindend festgelegte Rechtslage verstieße (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011 - 2 BvR 1516/11, bei juris, Rdnr. 36 bis 40; BGH NJW 2011, 1981).

    Eine Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel gemäß § 67d Abs. 2 StGB (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394/10 -, bei juris, Rdn. 7) kam ebenfalls nicht in Betracht.

  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11
    Soweit der Sachverständige aus seinen Erkenntnissen den rechtlichen Schluss gezogen hat, die bei dem Verurteilten diagnostizierten Störungen erfüllten nicht die Voraussetzungen des § 1 ThUG, weil der Beschwerdeführer daran nicht "leide", folgt der Senat ihm nicht, weil diese Folgerung gegen die bindend festgelegte Rechtslage verstieße (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011 - 2 BvR 1516/11, bei juris, Rdnr. 36 bis 40; BGH NJW 2011, 1981).
  • KG, 03.03.2011 - 2 Ws 642/10

    Sicherungsverwahrung: Aussetzung der Entscheidung über die sofortige Beschwerde

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11
    Dem Beschwerdeführer ist allerdings zuzugeben, dass seinem Rechtsmittel gegen die Fortdauer seiner Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei unmittelbarer Anwendung der Maßstäbe der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 17. Dezember 2010 - 19395/04 - ein Erfolg nicht hätte versagt bleiben dürfen, und zwar ausschließlich (da die nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a) MRK erforderliche Kausalität, zwischen der am 25. Juni 1998 unter der Geltung der §§ 66, 67 d StGB n. F. erfolgten Verurteilung für die jetzige Unterbringung gegeben ist) unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 7 EMRK (vgl. auch Senat, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 642/10 - mit weit.
  • KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15

    Verfahrensverzögerung als Vollstreckungshindernis; Gestaltung von

    Hierauf hatte der Senat bereits in seinem, den Beschwerdeführer betreffenden Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 Ws 150/11 - hingewiesen.

    Der Senat hat bei seiner Entscheidung bedacht, dass, wie bereits im Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 Ws 150/11 - im Einzelnen ausgeführt, die Anlasstat nur einen ersten Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeitsprognose darstellt.

    Auch die mit Beschluss des Senats vom 19. Oktober 2011 - 2 Ws 150/11 - gemäß § 67a Abs. 2 StGB angeordnete Überweisung des Beschwerdeführers in das Krankenhaus des Maßregelvollzuges und die dortigen Behandlungsversuche blieben letztlich erfolglos (s.o.).

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 Ws 284/13

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Absehen von der

    Diese Begriffsdefinition, bei der eine dissoziale Persönlichkeitsstörung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB als "psychische Störung" (und damit als Grundlage der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) eingeordnet wurde, prägt auch die gesamte bislang dazu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung der Fachgerichte (vgl. BGHSt 56, 254; Senat Die Justiz 2012, 445 und Beschluss vom 06.12.1011 - 2 Ws 332/10; KG, Beschlüsse vom 18.10.2011 - 2 Ws 566/10, und vom 19.10.2011 - 2 Ws 150/11, jeweils bei juris; OLG Saarbrücken StV 2012, 31; OLG Köln OLGSt ThUG § 1 Nr. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.3.2012 - 3 Ws 33/12, bei juris; OLG Nürnberg OLGSt ThUG § 1 Nr. 3; OLG Schleswig SchlHA 2012, 312).
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